AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
zorgkleding.nl
Beneden Zandpad 9A
3241GA Middelharnis
Registrierungsnummer der Handelskammer für Rotterdam:
(AS 219-10)
Artikel 1: Anwendbarkeit, Definitionen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Kauf- und Verkaufsverträge, die über die Website(s) von abgeschlossen werden zorgkleding.nl, gegründet um Middelharnis, im Folgenden „der Nutzer“ genannt.
- Der Käufer wird im Folgenden als „Gegenpartei“ bezeichnet.
- Einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Fall, dass die andere Partei eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt. In diesen Bestimmungen wird die andere Partei als „Verbraucher“ bezeichnet.
- Unter „schriftlich“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch verstanden: per Brief, per E-Mail, per Telefax oder durch sonstige Kommunikationsmittel, die dem nach dem Stand der Technik und der Technik gleichgestellt werden können vorherrschende Ansichten in der Gesellschaft. .
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „die Website“: die Website(s) des Benutzers, auf die in Absatz 1 dieses Artikels Bezug genommen wird.
- Die mögliche Unanwendbarkeit einer (Teils von a) Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folgeaufträge oder Teilaufträge, die sich aus dem Vertrag ergeben.
- Hat der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits mehrfach gegenüber der anderen Partei eingereicht, besteht eine dauerhafte Geschäftsbeziehung. In diesem Fall muss der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht immer wieder neu aushändigen, damit sie für Folgeverträge gelten.
Artikel 2: Vertragsabschluss
- Wenn die andere Partei eine Bestellung oder Bestellung über die Website aufgibt, ist der Benutzer erst an diese Bestellung oder Bestellung gebunden, nachdem er sie der anderen Partei schriftlich bestätigt hat. Dies gilt, sofern auf der Website nicht anders angegeben.
- Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung sind für den Benutzer nur verbindlich, nachdem sie der anderen Partei schriftlich bestätigt wurden.
Artikel 3: Angebote, Preise
- Alle auf der Website genannten Angebote des Nutzers sind freibleibend, sofern sie keine Annahmefrist enthalten. Enthält ein Angebot ein unverbindliches Angebot und wird dieses Angebot von der anderen Partei angenommen, hat der Nutzer das Recht, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
- Die in den Angeboten, Preislisten, auf der Website usw. angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger Kosten, wie Transport- und Versandkosten sowie Verwaltungskosten. Für jeden Artikel erfolgt eine übersichtliche Angabe des jeweils gültigen Mehrwertsteuerbetrages sowie allfälliger Kosten.
- Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Benutzer nicht, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren gegen einen entsprechenden Teil des Preises zu liefern.
- Angebote und Preise gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
- Modelle, Farbangaben, Abmessungen, Gewichte und andere Beschreibungen, die auf der Website gezeigt werden, sind so genau wie möglich, aber nur indikativ. Die andere Partei kann hieraus keine Rechte ableiten.
- a. Wenn für den Nutzer zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und seiner Durchführung (kosten-)preiserhöhende Umstände eintreten, die auf Gesetze und Vorschriften, Währungsschwankungen, Preisänderungen bei Dritten oder vom Nutzer beauftragten Lieferanten oder Preisänderungen zurückzuführen sind der benötigten Materialien, Rohstoffe etc. ist der Verwender berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen und dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
- Bei Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Hat der Verbraucher dem Nutzer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preisänderung mitgeteilt, dass er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen will, darf der Nutzer davon ausgehen, dass der Verbraucher der Preisänderung zugestimmt hat.
Artikel 4: Fernabsatz, Probezeit
- Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur für Verbraucher im Falle eines Fernabsatzkaufs im Sinne von Artikel 46a Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Bei einem Fernabsatz gilt eine Probezeit von 14 Werktagen. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist endet 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, einen Grund für diese Auflösung anzugeben.
- Eine Auflösung des Vertrages ist nur durch schriftliche Mitteilung an den Nutzer möglich.
- Im Falle einer Vertragsauflösung muss der Artikel so weit wie möglich in der Originalverpackung und auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers an den Benutzer zurückgesandt werden.
- Im Falle der Auflösung des Vertrages werden die vom Verbraucher bereits geleisteten Zahlungen (ohne dem Verbraucher entstandene Versandkosten) dem Verbraucher vom Benutzer innerhalb von 14 Tagen nach Auflösung erstattet.
- Der Nutzer hat das Recht, Rücksendungen abzulehnen oder bereits erhaltene Zahlungen nur teilweise zu erstatten, wenn sich die Ware nicht in der Originalverpackung befindet und/oder die Ware beschädigt ist.
- Ausgenommen vom Widerrufsrecht ist ein Verbraucherkauf, der die Lieferung betrifft von:
- nach Verbraucherspezifikation hergestellte Produkte, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind;
- Produkte, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben;
- Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Siegel nach der Lieferung entfernt wurde;
- Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Gegenständen vermischt wurden;
- Nach Erhalt der zurückgesendeten Artikel wird der Nutzer den Verbraucher unverzüglich über eine etwaige Ablehnung dieser Artikel oder die nur teilweise Rückerstattung bereits erhaltener Zahlungen informieren.
Artikel 5: Einschaltung Dritter
Wenn es für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, hat der Benutzer das Recht, bestimmte Lieferungen durch Dritte ausführen zu lassen. Dies liegt im Ermessen des Benutzers.
Artikel 6: Vertrauliche Informationen
- Der Nutzer verpflichtet sich, alle Informationen, die er von oder über die andere Partei im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages erhalten hat und von denen er weiß oder vernünftigerweise wissen kann, dass diese Informationen vertraulich behandelt werden müssen, geheim zu halten. Der Nutzer wird diese Informationen nur an Dritte weitergeben, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist.
- Der Nutzer wird alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um die vertraulichen Informationen geheim zu halten, und garantiert, dass seine Mitarbeiter oder andere Personen, die unter seiner Verantwortung an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind, diese Geheimhaltungsverpflichtung ebenfalls einhalten werden.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn der Nutzer aufgrund von Gesetzen und/oder Vorschriften oder einer gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet ist und sich nicht auf ein gesetzliches oder gerichtlich zugelassenes Geheimhaltungsrecht berufen kann. Diese Ausnahme gilt auch für Mitarbeiter oder andere Personen im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels.
Artikel 7: Lieferung, Lieferbedingungen
- Vereinbarte Lieferzeiten können niemals als strenge Fristen angesehen werden. Wenn der Benutzer seine Lieferverpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, muss er von der anderen Partei schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei ihm noch eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen eingeräumt wird.
- Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt die Lieferung der bestellten Ware spätestens 30 Tage nach Bestellung. Wenn die Lieferung innerhalb dieser Frist unmöglich ist, wird der Benutzer den Verbraucher so schnell wie möglich darüber informieren. Der Verbraucher hat dann die Möglichkeit, etwaige Vorauszahlungen innerhalb von 1 Woche nach dieser Mitteilung vom Nutzer zurückzufordern. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, erstattet der Nutzer den vom Verbraucher bereits gezahlten Betrag innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Verbraucher dies angefordert hat.
- Der Verwender ist zu Teillieferungen berechtigt, wobei jede Teillieferung vom Verwender gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
- Das Risiko bezüglich der gelieferten Ware geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf die andere Partei über. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter dem Moment der Lieferung verstanden: der Moment, in dem die zu liefernde Ware die Räumlichkeiten, das Lager oder das Geschäft des Benutzers verlässt, oder der Moment, in dem der Benutzer die andere Partei darüber informiert hat, dass diese Waren vorliegen kann von ihm abgeholt werden. .
- Abweichend von Absatz 4 dieses Artikels ist unter dem Zeitpunkt der Lieferung für Verbraucher der Zeitpunkt zu verstehen, an dem die Ware dem Verbraucher tatsächlich zur Verfügung steht.
- Der Versand oder Transport der bestellten Ware erfolgt in einer vom Benutzer zu bestimmenden Weise, jedoch auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei. Der Benutzer haftet nicht für Schäden gleich welcher Art – auch an der Ware selbst – die im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport stehen.
- Abweichend von Absatz 6 dieses Artikels gilt für Verbraucher, dass der Versand oder Transport der bestellten Ware auf Gefahr des Benutzers, jedoch auf Kosten des Verbrauchers erfolgt. Die anfallenden Kosten sind auf der Website angegeben.
- Wenn es aus einem Grund innerhalb der Risikosphäre der anderen Partei unmöglich erscheint, die bestellte Ware (in der vereinbarten Weise) an die andere Partei zu liefern, ist der Benutzer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr der anderen Partei zu lagern Party. Sofern der Benutzer nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Frist gesetzt hat, muss die Gegenpartei dem Benutzer ermöglichen, die Ware innerhalb von 1 Monat nach Benachrichtigung über die Lagerung zu liefern.
- Kommt die Gegenpartei ihrer Kaufverpflichtung nach Ablauf der in Absatz 8 dieses Artikels genannten Frist nicht nach, gerät sie sofort in Verzug. Der Nutzer hat dann das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen und die Ware an Dritte zu verkaufen. All dies, ohne dass eine Verpflichtung für den Benutzer entsteht, Schäden, Kosten und Zinsen zu ersetzen.
- Das Vorstehende berührt nicht die Verpflichtung der anderen Partei, etwaige (Lager-)Kosten, Verzögerungsschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden zu ersetzen.
- Der Benutzer ist nicht verpflichtet, die Ware zu liefern, bis alle erforderlichen Informationen und eine vereinbarte (Voraus-)Zahlung von der anderen Partei eingegangen sind. Kommt es hierdurch zu Verzögerungen, verlängern sich die Lieferzeiten anteilig.
Artikel 8: Reklamationen und Rücksendungen
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und alle sichtbaren Mängel, Mängel, Schäden und/oder Abweichungen in der Nummer auf dem Frachtbrief oder Begleitschein anzugeben. In Ermangelung eines Frachtbriefs oder Begleitscheins muss die andere Partei die Mängel, Mängel usw. dem Benutzer innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich melden.
- Sonstige Beanstandungen sind dem Verwender unverzüglich nach Entdeckung – spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist – schriftlich anzuzeigen. Alle Folgen einer nicht unverzüglichen Meldung gehen zu Lasten der anderen Partei. Ist keine ausdrückliche Gewährleistungsfrist vereinbart, gilt eine Frist von 6 Monaten ab Lieferung.
- Wenn eine Reklamation dem Benutzer nicht innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen gemeldet wird, wird davon ausgegangen, dass die Ware in gutem Zustand erhalten wurde und der Vereinbarung entspricht. In diesem Fall ist eine Berufung auf eine vereinbarte Garantie nicht möglich.
- Die bestellten Artikel werden in der (Großhandels-)Verpackung geliefert, die beim Benutzer vorrätig ist. Geringfügige, branchenübliche Abweichungen hinsichtlich angegebener Maße, Gewichte, Zahlen, Farben usw. gelten nicht als Mangel des Benutzers. Eine Geltendmachung der Gewährleistung ist in diesem Fall nicht möglich.
- Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.
- Absatz 5 dieses Artikels gilt nicht für Verbraucher.
- Die andere Partei muss dem Benutzer ermöglichen, die Beschwerde zu untersuchen, und dem Benutzer in diesem Zusammenhang alle für die Beschwerde relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Ist zur Untersuchung der Reklamation eine Rücksendung erforderlich, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei, es sei denn, die Reklamation erweist sich im Nachhinein als begründet.
- Rücksendungen erfolgen in jedem Fall in einer vom Nutzer zu bestimmenden Weise und möglichst in der Originalverpackung bzw. -verpackung.
- Mängel oder Eigenschaften von Produkten aus natürlichen Materialien können nicht reklamiert werden, wenn diese Mängel oder Eigenschaften in der Natur dieser Materialien liegen.
- Bei Verfärbungen und geringfügigen Farbabweichungen sind keine Reklamationen möglich.
- Es sind keine Reklamationen in Bezug auf Artikel möglich, die sich nach Erhalt durch die Gegenpartei in ihrer Art und/oder Zusammensetzung geändert haben oder ganz oder teilweise behandelt oder verarbeitet wurden.
Artikel 9: Garantien
- Der Benutzer stellt sicher, dass die vereinbarten Lieferungen ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den in seiner Branche geltenden Standards ausgeführt werden, gibt jedoch niemals eine weitergehende Garantie in Bezug auf diese Lieferungen als ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.
- Während der Gewährleistungsfrist garantiert der Verwender die übliche normale Beschaffenheit und Tauglichkeit der gelieferten Ware. Ist keine ausdrückliche Gewährleistungsfrist vereinbart, gilt eine Frist von 1 Jahr ab Lieferung.
- Wenn für die vom Benutzer gelieferten Artikel vom Hersteller oder Lieferanten eine Garantie gewährt wurde, gilt diese Garantie zwischen den Parteien gleichermaßen. Der Benutzer wird die andere Partei darüber informieren.
- Der Benutzer garantiert nicht und gilt niemals als garantiert, dass die gelieferten Waren für den Zweck geeignet sind, für den die andere Partei sie bearbeiten, verarbeiten, verwenden oder verwenden möchte, es sei denn, er hat dies der anderen Partei ausdrücklich schriftlich bestätigt .
- Für den Fall, dass sich die Gegenpartei zu Recht auf die Garantiebestimmungen beruft, sorgt der Benutzer kostenlos für die Reparatur oder den Ersatz des Artikels oder für eine Rückerstattung oder Reduzierung des vereinbarten Preises für die Artikel. All dies liegt im Ermessen des Benutzers. Bei darüber hinausgehenden Schäden gelten die Bestimmungen des Haftungsartikels dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 10: Haftung
- Der Benutzer übernimmt keine andere Haftung als die ausdrücklich vereinbarten oder vom Benutzer bereitgestellten Garantien.
- Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels haftet der Benutzer nur für direkte Schäden. Eine Haftung des Nutzers für Folgeschäden wie Betriebs-, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Schäden, Verzögerungs- und/oder Personen- oder Verletzungsschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die andere Partei ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens erforderlich sind.
- Haftet der Nutzer für einen der anderen Partei entstandenen Schaden, so ist die Ersatzpflicht des Nutzers jederzeit auf maximal den von seinem Versicherer im entsprechenden Fall ausgezahlten Betrag beschränkt. Für den Fall, dass der Versicherer des Verwenders nicht leistet oder der Schaden nicht durch eine vom Verwender abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, beschränkt sich die Ersatzpflicht des Verwenders auf maximal den Rechnungsbetrag der gelieferten Ware.
- Die Gegenpartei muss den Benutzer innerhalb von 6 Monaten, nachdem er Kenntnis von dem von ihm erlittenen Schaden erlangt hat oder hätte erlangen können, dafür haftbar machen.
- Abweichend von Absatz 5 dieses Artikels gilt für den Verbraucher eine Frist von 1 Jahr.
- Die Gegenpartei kann sich nicht auf die Garantie berufen, noch kann der Benutzer aus anderen Gründen haftbar gemacht werden, wenn der Schaden entstanden ist:
- durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Verwendung der gelieferten Ware oder der vom oder im Auftrag des Benutzers bereitgestellten Anweisungen, Ratschläge, Gebrauchsanweisungen, Packungsbeilagen usw.;
- aufgrund unsachgemäßer Aufbewahrung (Lagerung) der gelieferten Ware;
- weil von oder im Auftrag der anderen Partei Reparaturen oder andere Arbeiten oder Eingriffe an den gelieferten Waren ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Benutzers durchgeführt wurden.
- In den in Absatz 7 dieses Artikels aufgeführten Fällen haftet die andere Partei vollumfänglich für alle daraus resultierenden Schäden und stellt den Benutzer ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter auf Ersatz dieser Schäden frei.
- Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner leitenden Angestellten beruht oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Nur in diesen Fällen stellt der Nutzer die andere Partei von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen die andere Partei frei.
Artikel 11: Zahlung
- Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, von der anderen Partei eine (teilweise) Vorauszahlung oder eine andere Zahlungssicherheit zu verlangen.
- Die Zahlung muss gemäß der auf der Website angegebenen Methode erfolgen. Andere Zahlungsarten sind nur zulässig, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
- Wenn vereinbart wurde, dass die Zahlung erfolgt, nachdem der Benutzer eine Rechnung an die andere Partei gesendet hat, muss die Zahlung innerhalb einer Fälligkeitsfrist von 8 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Darüber hinaus wird die Richtigkeit einer Rechnung festgestellt, wenn die andere Partei nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist widersprochen hat.
- Wenn eine Rechnung nach Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde, schuldet die Gegenpartei dem Benutzer Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat, die kumulativ auf die Hauptsumme berechnet werden. Teile eines Monats werden als ganzer Monat gezählt.
- Erfolgt die Zahlung auch nach Mahnung durch den Nutzer nicht, ist der Nutzer auch berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.
- Die in Absatz 5 genannten außergerichtlichen Inkassokosten für Forderungen mit einer Hauptsumme von höchstens 25.000,00 € betragen:
- Beträgt die Hauptsumme mehr als 25.000,00 €, ist der Benutzer berechtigt, der anderen Partei außergerichtliche Inkassokosten auf die ersten 25.000,00 € gemäß Absatz 6 dieses Artikels und für die zusätzlichen außergerichtlichen Inkassokosten in Höhe von 10 % dieser zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen der anderen Partei in Rechnung zu stellen.
- Für die Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten ist der Benutzer nach 1 Jahr berechtigt, die Hauptforderungssumme um die in diesem Jahr aufgelaufenen kumulierten Verzugszinsen gemäß Absatz 4 dieses Artikels zu erhöhen.
- In Ermangelung der vollständigen Zahlung durch die Gegenpartei ist der Benutzer berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder die andere Partei hat eine angemessene Sicherheit geleistet. Das vorgenannte Aussetzungsrecht steht dem Nutzer auch dann zu, wenn er berechtigte Gründe hat, an der Kreditwürdigkeit der anderen Partei zu zweifeln, bevor die andere Partei mit der Zahlung in Verzug ist.
- Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen werden vom Benutzer zunächst von allen geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend von den am längsten ausstehenden fälligen und zahlbaren Rechnungen abgezogen, es sei denn, die Gegenpartei erklärt bei Zahlung ausdrücklich schriftlich, dass sich die Zahlung auf a bezieht spätere Rechnung.
- Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, Forderungen des Nutzers mit etwaigen Gegenforderungen, die sie gegen den Nutzer hat, aufzurechnen. Dies gilt auch, wenn die andere Partei eine (vorläufige) Zahlungseinstellung beantragt oder für insolvent erklärt wird.
- Die Bestimmungen des Absatzes 1. dieses Absatzes gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern.
- 15 % der Hauptsumme über die ersten 2.500,00 € der Forderung (mit einem Minimum von 40,00 €);
- 10 % der Hauptsumme über die nächsten € 2.500,00 der Forderung;
- 5 % der Hauptsumme über die nächsten 5.000,00 € der Forderung;
- 1 % der Hauptsumme über die nächsten 15.000,00 € der Forderung.
- Die personenbezogenen Daten und/oder Firmendaten, die Sie im Rahmen einer Bestellung mit Nachzahlung angeben, werden von uns - oder von Dritten, denen die Forderungen abgetreten (abgetreten) wurden, unter anderem verwendet für:
a) Risikoanalysen und Bonitätsprüfungen zur Vermeidung von Überkreditierungen;
b) Sicherstellung, dass Kommunikation, Verwaltung, Kundenbeziehungsmanagement, Rechnungsstellung und Eintreibung von Forderungen aus dem Nachzahlungsdienst ordnungsgemäß ablaufen;
(c) die Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung von Betrug oder Unregelmäßigkeiten;
d) Ansprache von Verbrauchern für (Direkt-) Marketingzwecke.
Für eine vollständige Übersicht über die Verarbeitung im Anschluss an die Zahlung verweisen wir auf die Datenschutzerklärung des von Ihnen gewählten Anbieters.
Artikel 12: Eigentumsvorbehalt
- Der Benutzer behält sich das Eigentum an allen im Rahmen des Vertrags gelieferten und zu liefernden Waren vor, bis die Gegenpartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Benutzer erfüllt hat.
- Die in Absatz 1 genannten Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises für die gelieferten und noch zu liefernden Waren, erhöht um Forderungen aufgrund eines zurechenbaren Versäumnisses der Gegenpartei bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, einschließlich der Zahlung von Schadensersatz , außergerichtliche Inkassokosten, Zinsen und etwaige Bußgelder.
- Handelt es sich um die Lieferung identischer, nicht individualisierbarer Waren, gilt die zu den ältesten Rechnungen gehörende Warenpartie als zuerst verkauft. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich daher immer auf alle gelieferten Waren, die sich zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch im Lager, Laden und/oder Hausrat der Gegenpartei befinden.
- Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen von der Gegenpartei im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden, sofern sie gegenüber ihren Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren vereinbart hat.
- Solange die gelieferten Waren einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, ist die andere Partei nicht berechtigt, diese Waren in irgendeiner Weise zu verpfänden oder sie unter die tatsächliche Kontrolle eines Finanziers zu bringen.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Verwender unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte Eigentums- oder sonstige Rechte an der Vorbehaltsware geltend machen.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie alle ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Benutzer erfüllt hat, sorgfältig und als identifizierbares Eigentum des Benutzers aufzubewahren.
- Der Vertragspartner hat eine Betriebsversicherung bzw. Hausratversicherung abzuschließen, sodass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware jederzeit versichert ist und dem Nutzer auf erstes Verlangen Einsicht in die Versicherungspolice und die dazugehörigen Prämienzahlungsbelege zu gewähren.
- Handelt die Gegenpartei gegen die Bestimmungen dieses Artikels oder beruft sich der Benutzer auf den Eigentumsvorbehalt, haben der Benutzer und seine Mitarbeiter das unwiderrufliche Recht, die Räumlichkeiten der Gegenpartei zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. All dies unbeschadet des Rechts des Benutzers auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen und des Rechts, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen.
Artikel 13: Konkurs, Unzuständigkeit usw.
- Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Benutzer berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung an die andere Partei zum Zeitpunkt der Auflösung aufzulösen die andere Partei:
- für insolvent erklärt wurde oder ein Konkursantrag gestellt wurde;
- Die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels gelten, es sei denn, der Konkursverwalter oder der Verwalter erkennt die Verpflichtungen aus dem Vertrag als Nachlassschuld an.
- Die andere Partei ist jederzeit verpflichtet, den Verwalter oder Verwalter über den (Inhalt des) Vertrages und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
- beantragt eine (vorläufige) Zahlungseinstellung;
- von einer vollstreckbaren Pfändung betroffen ist;
- unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird;
- sonst die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit über ihr Vermögen oder Teile davon verliert.
Artikel 14: Höhere Gewalt
- Im Falle höherer Gewalt seitens der anderen Partei oder des Benutzers ist der Benutzer berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung an die andere Partei aufzulösen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei für einen angemessenen Zeitraum, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
- Unter höherer Gewalt seitens des Nutzers wird im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: ein nicht zurechenbarer Mangel seitens des Nutzers, Dritter oder von ihm eingeschalteter Lieferanten oder sonstige schwerwiegende Gründe seitens des Nutzers.
- Zu den Umständen, unter denen höhere Gewalt eintreten wird, gehören: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Unruhen im In- und Ausland, staatliche Maßnahmen, Streiks innerhalb der Organisation des Benutzers und/oder der anderen Partei oder Androhung dieser usw. Umstände, Wechselkursstörungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Betriebsstörungen durch Feuer, Einbruch, Sabotage, Naturereignisse, Witterungseinflüsse, Straßensperren etc., Transportschwierigkeiten und Lieferschwierigkeiten etc., Naturereignisse etc., Witterungseinflüsse, Straßensperren, Unfälle etc., aufgrund derer die Website nicht oder nicht vollständig verfügbar ist.
- Wenn die Situation höherer Gewalt eintritt, wenn der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde, ist die andere Partei verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Benutzer bis zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen.
Artikel 15: Kündigung, Suspendierung
- Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für die Auflösung innerhalb der Probezeit gemäß Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Für den Fall, dass die andere Partei den Vertrag vor oder während seiner Ausführung kündigen möchte, schuldet sie dem Benutzer eine vom Benutzer festzulegende Entschädigung. Diese Entschädigung umfasst alle dem Nutzer bereits entstandenen Kosten und seinen durch die Kündigung erlittenen Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns. Der Verwender ist berechtigt, die vorgenannte Vergütung festzusetzen und – nach seiner Wahl und in Abhängigkeit von den bereits erfolgten Lieferungen – der Gegenpartei 20 bis 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
- Die andere Partei haftet Dritten gegenüber für die Folgen der Kündigung und stellt den Nutzer von Ansprüchen dieser Dritten hieraus frei.
- Der Nutzer ist berechtigt, alle von der anderen Partei bereits gezahlten Beträge mit der von der anderen Partei geschuldeten Vergütung zu verrechnen.
- Im Falle einer Aussetzung der Vertragsausführung auf Wunsch der anderen Partei ist die Entschädigung für alle zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten sofort fällig und zahlbar und der Benutzer ist berechtigt, diese der anderen Partei in Rechnung zu stellen. Der Nutzer ist auch berechtigt, der anderen Partei alle während des Aussetzungszeitraums entstandenen oder entstandenen Kosten sowie die bereits für den Aussetzungszeitraum reservierten Stunden in Rechnung zu stellen.
- Wenn die Ausführung des Vertrags nach Ablauf der vereinbarten Aussetzungsfrist nicht wieder aufgenommen werden kann, ist der Benutzer berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei aufzulösen. Wird die Ausführung des Vertrages nach Ablauf der vereinbarten Aussetzungsfrist wieder aufgenommen, ist die andere Partei verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die dem Nutzer durch diese Wiederaufnahme entstanden sind.
Artikel 16: Anwendbares Recht/zuständiges Gericht
- Der zwischen dem Nutzer und der anderen Partei geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
- Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht am Ort, an dem der Benutzer ansässig ist, beigelegt, obwohl der Benutzer immer befugt ist, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Ort, an dem die andere Partei niedergelassen ist, vorzulegen.
- Der Verbraucher ist jederzeit berechtigt, sich für die Beilegung der Streitigkeit durch das gesetzlich zuständige Gericht zu entscheiden, sofern er dem Benutzer diese Wahl rechtzeitig mitteilt. Rechtzeitig bedeutet hier: innerhalb eines Monats, nachdem der Nutzer dem Verbraucher schriftlich mitgeteilt hat, dass er die Streitigkeit dem Gericht seines Geschäftssitzes unterbreiten möchte.
- Wenn die andere Partei außerhalb der Niederlande ansässig ist, ist der Benutzer berechtigt, gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels zu handeln oder - nach seiner Wahl - die Streitigkeiten dem zuständigen Gericht in dem Land oder Staat vorzulegen, in dem sich die andere Partei befindet ist festgelegt.
Datum: 29. Juni 2022